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Wahlprüfsteine 2002 zur BioethikKurz vor der Bundestagswahl am 22.September 2002 veröffentlichte die ALfA-Regionalverband Trier das Ergebnis einer Umfrage an Bundestagskandidaten der CDU, SPD, GRÜNEN, FDP und ÖDP, um deren Haltung in zentralen Punkten der Bioethik zu erfragen. Intension, Inhalt und Ergebnis der Umfrage veröffentlichen wir im folgenden: In wenigen Wochen wird die mit Spannung erwartete Bundestagswahl stattfinden. Dabei geht es nicht nur um Arbeitsplätze, Umweltschutz und Bundeswehr-Einsätze, sondern auch um richtungsweisende Entscheidungen in Sachen Menschenwürde und Lebensschutz. Von der Zusammensetzung des neuen Parlaments wird es wesentlich abhängen, ob es endlich zu der längst fälligen Überprüfung der Abtreibungspraxis und zu einem Verbot der grausamen Spätabtreibungen kommen wird, ob die vorgeburtliche Selektion durch die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Zukunft zum ärztlichen Alltagsgeschäft gehören wird, ob das tödliche Zerforschen von Embryonen oder das Klonen von Menschen zu medizinischen Zwecken in unserem Lande Wirklichkeit wird oder nicht. Es geht sozusagen um Leben und Tod, ja um den Fortbestand einer humanen Gesellschaft. Deshalb wiegt jede Stimme diesmal besonders schwer. Um Ihnen die Entscheidung im Hinblick auf die Fragen der Biomedizin zu erleichtern, hat der ALfA-Regionalverband Trier die Abgeordneten der Wahlkreise der Region Trier sowie die Spitzenkandidaten auf den Landeslisten der größeren Parteien angeschrieben und sie um Stellungnahme zu den wichtigsten bioethischen Fragen gebeten. Diese Fragen und die Auswertung der Antworten finden Sie als WORD-Datei bzw. EXCEL-Tabelle ebenfalls auf dieser Internetseite. Von 43 Kandidatinnen und Kandidaten haben 17 geantwortet, wobei der Rücklauf bei der ÖDP am größten war (100%), bei der CDU exakt 50% betrug und bei SPD, Grünen (je 33%) sowie der FDP (25%) deutlich geringer war. Bei der Auswertung, die ebenfalls in der Anlage zu finden ist, haben wir neben dem Wahlkreis (soweit es ein Wahlkreis unserer Region ist) auch den jeweiligen Platz auf der Landesliste angegeben, um Ihnen Hinweise für die Abgabe Ihrer Zweitstimme zu geben. Manche Kandidaten haben einzelne Fragen nicht beantwortet (o.A.), andere haben zwar zurückgeschrieben, sind aber auf die von uns gestellten Fragen nicht eingegangen. In der Spalte "30.01.02" finden Sie das Abstimmungsverhalten beim Stammzellen-Import-Gesetz, sofern die betreffende Person damals bereits dem Bundestag angehörte und eine gültige Stimme abgegeben hat. Mit der Kategorie "+" sind hier diejenigen gekennzeichnet, die gegen jeden Import von embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken gestimmt haben, die Kategorie "o" umfasst alle Voten für den letztlich beschlossenen beschränkten Import und "-" steht bei jenen Abgeordneten, die sich für eine weitgehende Freigabe der Forschung an Embryonen ausgesprochen haben. In der letzten Spalte des Auswertung finden Sie unter "Wahlempfehlung" eine zusammenfassende Bewertung gemäß dem Vereinsprogramm der ALfA, inwieweit der(die) betreffende Kandidat(in) Gewähr dafür bietet, im kommenden Bundestag für die Menschenwürde und das Lebensrecht aller Menschen einzustehen. Kurzgefasst lässt sich aus unserer Sicht folgendes Fazit ziehen: Uneingeschränkt empfehlenswert ist im Wahlkreis 203 (Mosel-Rhein-Hunsrück) nur Peter Bleser (CDU). Im Wahlkreis 204 (Bad Kreuznach) kein Abgeordneter, auch nicht Julia Klöckner (CDU), die sowohl für eine begrenzte Zulassung des sogenannten therapeutischen Klonens bei entsprechenden Heilerfolgen als auch für eine Freigabe der aktiven Sterbehilfe "unter strengen Auflagen" plädiert! Im Wahlkreis 205 (Bitburg) uneingeschränkt wählbar ist Peter Rauen (CDU); nur eingeschränkt positiv zu bewerten ist Ulrike Höfken, die in den aktuellen bioethischen Fragen ganz auf unserer Linie liegt, nicht jedoch bezüglich Abtreibung und Spätabtreibung. Für den Wahlkreis 206 (Trier) können wir leider keinen Kandidaten empfehlen. Karl Diller (SPD) hat die einzelnen Fragen nicht beantwortet, sondern auf seine uns bekannte Position verwiesen, die in wesentlichen Punkten nicht mit der Auffassung der ALfA übereinstimmt. Bernhard Kaster hat nicht geantwortet und ist in Sachen Bioethik bisher ein unbeschriebenes Blatt. Für die Zweitstimme ist eine Empfehlung wesentlicher schwieriger abzugeben. Lediglich bei der ÖDP sind sämtliche Spitzenkandidaten der Landesliste für einen konsequenten Lebensschutz, allerdings hat diese Partei kaum eine Chance, die Fünfprozent-Hürde zu überspringen. Bedauerlicherweise finden sich auf den Spitzenplätzen der CDU nicht nur solche Kandidaten wie Peter Rauen und Peter Bleser, die voll und ganz unsere Ziele vertreten, sondern auch mehrere Damen und Herren, die im Hinblick auf ihre bioethischen Positionen von den Zielen der ALfA deutlich abweichen (Norbert Schindler, Julia Klöckner, Ralf Göbel). Wer seine Zweitstimme also der CDU gibt, wählt damit möglicherweise Abgeordnete in den kommenden Bundestag, die nach eigenem Bekunden Entwicklungen unterstützen wollen, die unserer Überzeugung vom gleichen Lebensrecht aller Menschen ausdrücklich zuwider laufen. Gleiches gilt in noch stärkerem Maße für die SPD und insbesondere die FDP. Die Auffassungen einiger FDP-Kandidaten (Dr.Thomae, Dr.Quint) lassen das schlimmste befürchten, wenn solche Meinungen mehrheitsfähig werden sollten! Die Haltung der Grünen schließlich ist - soweit wir hier Antworten bekommen haben - wie schon in der Vergangenheit zwiespältig: bei bioethischen Bedrohungen wie dem Klonen, der Embryonenforschung oder der Präimplantationsdiagnostik haben wir hier einen engen Verbündeten, die Abtreibung hingegen betrachtet die Mehrheit dieser Partei nach wie vor als ein emanzipatorisches Frauenrecht und nicht als ein inhumanes Tötungsdelikt. Trotz dieser offenkundigen Schwierigkeiten hoffen wir, Ihnen mit den Bioethik-Wahlprüfsteinen
eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben zu haben. Und unabhängig
davon, wie die Wahl am 22.September ausgehen wird, müssen wir auch
in den kommenden vier Jahre alles in unseren Kräften stehende tun,
um den Schutz des menschlichen Lebens und den Respekt vor der menschlichen
Würde zu verteidigen. Aber wir dürfen uns nichts vormachen:
angesichts der wachsenden Bedrohungen vermag nur eine große gemeinsame
Anstrengung das immer weitere Vordringen der "Kultur des Todes"
aufzuhalten. Wir alle sollten unseren Beitrag dazu leisten! Michael Frisch, ALfA-Regionalverband Trier
UmfrageschreibenSehr geehrte/r Herr/Frau ..........., sollten Sie am 22.September in den Bundestag gewählt werden, welche Haltung werden Sie dann zu folgenden Problemen vertreten? (Da es unmöglich ist, alle denkbaren Positionen aufzuführen, bitte im Zweifelsfalle die Aussage(n) ankreuzen, die Ihrer Überzeugung am nächsten kommen. Mehrfachnennungen sind erlaubt, sofern sie sich nicht widersprechen!) 1. Von grundlegender Bedeutung für die ethische Beurteilung nahezu
aller aktuellen biomedizinischen Entwicklungen ist die Frage nach dem
Beginn des menschlichen Lebens und der Anerkennung der Menschenwürde.
Wo würden Sie sich hier am ehesten positionieren? 2. Das Embryonenschutzgesetz ist zur Zeit in der öffentlichen Diskussion.
Sind Sie .... 3. Der Bundestag hat kürzlich einen beschränkten Import embryonaler
Stammzellen zu Forschungszwecken beschlossen. Sollten über diese
Beschränkungen hinaus weitergehende Wünsche von Seiten der Forschung
kommen, sind Sie dann ... 4. Von einigen Wissenschaftlern wird die Zulassung des sogenannten "therapeutischen
Klonens" wegen der davon erhofften Therapieerfolge für zahlreiche
Krankheiten gefordert. Sind Sie .... 5. Auch wenn das "reproduktive Klonen" zur Zeit noch von den
meisten Staaten abgelehnt wird, könnte es dennoch in nicht allzu
ferner Zukunft auf der Tagesordnung stehen. Welcher Aussage stimmen Sie
zu? 6. In zahlreichen europäischen Ländern wird die Präimplantationsdiagnostik
(PID) bereits praktiziert. Wofür plädieren Sie? 7. Die Entwicklungen in der Pränataldiagnostik haben in den letzten
Jahren dazu geführt, dass immer mehr Behinderungen vor der Geburt
erkannt werden und Schwangerschaften oft noch nach der 22.Schwangerschaftswoche
abgebrochen werden (Spätabtreibungen). Sind Sie der Meinung, dass
.... 8. In Belgien und Holland gibt es bereits eine gesetzliche Regelung der
"aktiven Sterbehilfe" (Euthanasie). Sind Sie in dieser Frage
.... ________________________________________________________________________ Daten für die Auswertung (bitte nicht ausfüllen):
Aktion Lebensrecht für Alle e.V. Regionalverband Trier - Zum Römersprudel 131 - 54294 Trier
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