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Wahlprüfsteine 2002 zur Bioethik

Kurz vor der Bundestagswahl am 22.September 2002 veröffentlichte die ALfA-Regionalverband Trier das Ergebnis einer Umfrage an Bundestagskandidaten der CDU, SPD, GRÜNEN, FDP und ÖDP, um deren Haltung in zentralen Punkten der Bioethik zu erfragen.

Intension, Inhalt und Ergebnis der Umfrage veröffentlichen wir im folgenden:

Intension

In wenigen Wochen wird die mit Spannung erwartete Bundestagswahl stattfinden. Dabei geht es nicht nur um Arbeitsplätze, Umweltschutz und Bundeswehr-Einsätze, sondern auch um richtungsweisende Entscheidungen in Sachen Menschenwürde und Lebensschutz. Von der Zusammensetzung des neuen Parlaments wird es wesentlich abhängen, ob es endlich zu der längst fälligen Überprüfung der Abtreibungspraxis und zu einem Verbot der grausamen Spätabtreibungen kommen wird, ob die vorgeburtliche Selektion durch die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Zukunft zum ärztlichen Alltagsgeschäft gehören wird, ob das tödliche Zerforschen von Embryonen oder das Klonen von Menschen zu medizinischen Zwecken in unserem Lande Wirklichkeit wird oder nicht. Es geht sozusagen um Leben und Tod, ja um den Fortbestand einer humanen Gesellschaft. Deshalb wiegt jede Stimme diesmal besonders schwer.

Um Ihnen die Entscheidung im Hinblick auf die Fragen der Biomedizin zu erleichtern, hat der ALfA-Regionalverband Trier die Abgeordneten der Wahlkreise der Region Trier sowie die Spitzenkandidaten auf den Landeslisten der größeren Parteien angeschrieben und sie um Stellungnahme zu den wichtigsten bioethischen Fragen gebeten. Diese Fragen und die Auswertung der Antworten finden Sie als WORD-Datei bzw. EXCEL-Tabelle ebenfalls auf dieser Internetseite.

Von 43 Kandidatinnen und Kandidaten haben 17 geantwortet, wobei der Rücklauf bei der ÖDP am größten war (100%), bei der CDU exakt 50% betrug und bei SPD, Grünen (je 33%) sowie der FDP (25%) deutlich geringer war. Bei der Auswertung, die ebenfalls in der Anlage zu finden ist, haben wir neben dem Wahlkreis (soweit es ein Wahlkreis unserer Region ist) auch den jeweiligen Platz auf der Landesliste angegeben, um Ihnen Hinweise für die Abgabe Ihrer Zweitstimme zu geben. Manche Kandidaten haben einzelne Fragen nicht beantwortet (o.A.), andere haben zwar zurückgeschrieben, sind aber auf die von uns gestellten Fragen nicht eingegangen. In der Spalte "30.01.02" finden Sie das Abstimmungsverhalten beim Stammzellen-Import-Gesetz, sofern die betreffende Person damals bereits dem Bundestag angehörte und eine gültige Stimme abgegeben hat. Mit der Kategorie "+" sind hier diejenigen gekennzeichnet, die gegen jeden Import von embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken gestimmt haben, die Kategorie "o" umfasst alle Voten für den letztlich beschlossenen beschränkten Import und "-" steht bei jenen Abgeordneten, die sich für eine weitgehende Freigabe der Forschung an Embryonen ausgesprochen haben. In der letzten Spalte des Auswertung finden Sie unter "Wahlempfehlung" eine zusammenfassende Bewertung gemäß dem Vereinsprogramm der ALfA, inwieweit der(die) betreffende Kandidat(in) Gewähr dafür bietet, im kommenden Bundestag für die Menschenwürde und das Lebensrecht aller Menschen einzustehen.

Kurzgefasst lässt sich aus unserer Sicht folgendes Fazit ziehen:

Uneingeschränkt empfehlenswert ist im Wahlkreis 203 (Mosel-Rhein-Hunsrück) nur Peter Bleser (CDU). Im Wahlkreis 204 (Bad Kreuznach) kein Abgeordneter, auch nicht Julia Klöckner (CDU), die sowohl für eine begrenzte Zulassung des sogenannten therapeutischen Klonens bei entsprechenden Heilerfolgen als auch für eine Freigabe der aktiven Sterbehilfe "unter strengen Auflagen" plädiert! Im Wahlkreis 205 (Bitburg) uneingeschränkt wählbar ist Peter Rauen (CDU); nur eingeschränkt positiv zu bewerten ist Ulrike Höfken, die in den aktuellen bioethischen Fragen ganz auf unserer Linie liegt, nicht jedoch bezüglich Abtreibung und Spätabtreibung. Für den Wahlkreis 206 (Trier) können wir leider keinen Kandidaten empfehlen. Karl Diller (SPD) hat die einzelnen Fragen nicht beantwortet, sondern auf seine uns bekannte Position verwiesen, die in wesentlichen Punkten nicht mit der Auffassung der ALfA übereinstimmt. Bernhard Kaster hat nicht geantwortet und ist in Sachen Bioethik bisher ein unbeschriebenes Blatt.

Für die Zweitstimme ist eine Empfehlung wesentlicher schwieriger abzugeben. Lediglich bei der ÖDP sind sämtliche Spitzenkandidaten der Landesliste für einen konsequenten Lebensschutz, allerdings hat diese Partei kaum eine Chance, die Fünfprozent-Hürde zu überspringen. Bedauerlicherweise finden sich auf den Spitzenplätzen der CDU nicht nur solche Kandidaten wie Peter Rauen und Peter Bleser, die voll und ganz unsere Ziele vertreten, sondern auch mehrere Damen und Herren, die im Hinblick auf ihre bioethischen Positionen von den Zielen der ALfA deutlich abweichen (Norbert Schindler, Julia Klöckner, Ralf Göbel). Wer seine Zweitstimme also der CDU gibt, wählt damit möglicherweise Abgeordnete in den kommenden Bundestag, die nach eigenem Bekunden Entwicklungen unterstützen wollen, die unserer Überzeugung vom gleichen Lebensrecht aller Menschen ausdrücklich zuwider laufen. Gleiches gilt in noch stärkerem Maße für die SPD und insbesondere die FDP. Die Auffassungen einiger FDP-Kandidaten (Dr.Thomae, Dr.Quint) lassen das schlimmste befürchten, wenn solche Meinungen mehrheitsfähig werden sollten! Die Haltung der Grünen schließlich ist - soweit wir hier Antworten bekommen haben - wie schon in der Vergangenheit zwiespältig: bei bioethischen Bedrohungen wie dem Klonen, der Embryonenforschung oder der Präimplantationsdiagnostik haben wir hier einen engen Verbündeten, die Abtreibung hingegen betrachtet die Mehrheit dieser Partei nach wie vor als ein emanzipatorisches Frauenrecht und nicht als ein inhumanes Tötungsdelikt.

Trotz dieser offenkundigen Schwierigkeiten hoffen wir, Ihnen mit den Bioethik-Wahlprüfsteinen eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben zu haben. Und unabhängig davon, wie die Wahl am 22.September ausgehen wird, müssen wir auch in den kommenden vier Jahre alles in unseren Kräften stehende tun, um den Schutz des menschlichen Lebens und den Respekt vor der menschlichen Würde zu verteidigen. Aber wir dürfen uns nichts vormachen: angesichts der wachsenden Bedrohungen vermag nur eine große gemeinsame Anstrengung das immer weitere Vordringen der "Kultur des Todes" aufzuhalten. Wir alle sollten unseren Beitrag dazu leisten!

Michael Frisch, ALfA-Regionalverband Trier

 

 

Umfrageschreiben

Sehr geehrte/r Herr/Frau ...........,

sollten Sie am 22.September in den Bundestag gewählt werden, welche Haltung werden Sie dann zu folgenden Problemen vertreten? (Da es unmöglich ist, alle denkbaren Positionen aufzuführen, bitte im Zweifelsfalle die Aussage(n) ankreuzen, die Ihrer Überzeugung am nächsten kommen. Mehrfachnennungen sind erlaubt, sofern sie sich nicht widersprechen!)

1. Von grundlegender Bedeutung für die ethische Beurteilung nahezu aller aktuellen biomedizinischen Entwicklungen ist die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens und der Anerkennung der Menschenwürde. Wo würden Sie sich hier am ehesten positionieren?
a) Der Mensch ist Mensch von der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an und besitzt schon ab diesem Zeitpunkt die volle Menschenwürde und alle daraus resultierenden Rechte und Schutzansprüche.
b) Menschliches Leben beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und -rechte entstehen erst im Laufe der Schwangerschaft. Lebensschutz vor der Geburt ist deshalb nicht absolut, sondern als abgestufter Prozess zu sehen.
c) Erst mit der Nidation wird der Mensch in vollem Sinne Mensch und erst dann verdient er uneingeschränkten Schutz. Vor der Einnistung in die Gebärmutter ist eine Güterabwägung mit anderen Interessen wie etwa dem Wunsch kranker Menschen nach Gesundheit zulässig.
d) Wie die gesetzliche Regelung der Abtreibung zeigt, ist der Embryo bis zur 12.Woche nur eingeschränkt geschützt. Daran sieht man, dass es sich hier nicht um einen Menschen mit voller Würde und allen Rechten handelt. Deshalb ist es vernünftig, auch bei anderen Fragen wie PID oder therapeutischem Klonen dem Embryo nur einen eingeschränkten Schutzstatus zuzugestehen. Eingeschränkter Lebensschutz heißt dabei für mich konkret, .....................................................................................................................................................................
......................................................................................................................................................................

2. Das Embryonenschutzgesetz ist zur Zeit in der öffentlichen Diskussion. Sind Sie ....
a) für eine Beibehaltung des bisherigen Gesetzes und ein Schließen der aufgetretenen Lücken etwa hinsichtlich der embryonalen Stammzellenforschung?
b) für eine Lockerung des Gesetzes im Hinblick auf embryonale Stammzellenforschung und/oder Präimplantationsdiagnostik?
c) für eine Anpassung an die niedrigeren Schutzstandards anderer europäischer Länder im Zuge einer einheitlichen EU-Regelung?

3. Der Bundestag hat kürzlich einen beschränkten Import embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken beschlossen. Sollten über diese Beschränkungen hinaus weitergehende Wünsche von Seiten der Forschung kommen, sind Sie dann ...
a) für eine strikte Einhaltung dieses Beschlusses?
b) unter Umständen für eine Lockerung etwa im Hinblick auf die Stichtagsregelung?
c) für eine generelle Freigabe der Forschung an sogenannten "überzähligen Embryonen"
d) für eine grundsätzliche Freigabe der Embryonenforschung?

4. Von einigen Wissenschaftlern wird die Zulassung des sogenannten "therapeutischen Klonens" wegen der davon erhofften Therapieerfolge für zahlreiche Krankheiten gefordert. Sind Sie ....
a) grundsätzlich und ausnahmslos gegen jede Form des therapeutischen Klonens?
b) für eine begrenzte Zulassung dieses Verfahrens, wenn damit therapeutische Erfolge wirklich3 realisiert werden könnten?
c) für eine generelle Freigabe des therapeutischen Klonens?

5. Auch wenn das "reproduktive Klonen" zur Zeit noch von den meisten Staaten abgelehnt wird, könnte es dennoch in nicht allzu ferner Zukunft auf der Tagesordnung stehen. Welcher Aussage stimmen Sie zu?
a) Reproduktives Klonen muss weltweit grundsätzlich und ausnahmslos verboten und geächtet bleiben bzw. werden.
b) Um verständlichen Menschenwünschen entgegenzukommen, sollte man dieses Verfahren in ganz extremen Ausnahmefällen in Erwägung ziehen.
c) Im Zuge des wissenschaftlichen Fortschritts sollte man so etwas nicht ganz ausschließen.

6. In zahlreichen europäischen Ländern wird die Präimplantationsdiagnostik (PID) bereits praktiziert. Wofür plädieren Sie?
a) PID bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und ist deswegen ausnahmslos abzulehnen.
b) PID kann manchen Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte deshalb unter strengen Einschränkungen zugelassen werden.
c) Ähnlich wie bei der Abtreibung sollten Eltern alleine entscheiden, ob sie die Belastung durch ein behindertes Kind tragen können oder nicht; deshalb sollte man PID erlauben und die Entscheidung den Eltern überlassen.

7. Die Entwicklungen in der Pränataldiagnostik haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass immer mehr Behinderungen vor der Geburt erkannt werden und Schwangerschaften oft noch nach der 22.Schwangerschaftswoche abgebrochen werden (Spätabtreibungen). Sind Sie der Meinung, dass ....
a) diese Praxis letztlich eine Selektion Behinderter darstellt und deshalb mit unserer Verfassung nicht Einklang steht?
b) dieser Entwicklung entgegengesteuert werden muss durch eine gesetzliches Verbot von Spätabtreibungen mit Ausnahme einer akuten Gefahr für das Leben der Mutter"?
c) für die Fälle einer diagnostizierten Behinderung eine Beratungspflicht im §218 StGB eingeführt werden sollte?
d) man den status quo beim §218 in keiner Weise antasten sollte?

8. In Belgien und Holland gibt es bereits eine gesetzliche Regelung der "aktiven Sterbehilfe" (Euthanasie). Sind Sie in dieser Frage ....
a) gegen jede Freigabe der "aktiven Sterbehilfe"?
b) für einen Ausbau der Palliativmedizin?
c) für eine Zulassung der "aktiven Sterbehilfe", jedoch unter strengeren Auflagen als in Belgien bzw. Holland?
d) für bedingte Zulassung der "aktiven Sterbehilfe" nach dem Vorbild unserer Nachbarländer?

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Daten für die Auswertung (bitte nicht ausfüllen):
Kandidat(in): Partei: Wahlkreis: ___________________
Landeslistenplatz: Eingangsdatum: Auswertung erfolgt: ____________

Aktion Lebensrecht für Alle e.V. Regionalverband Trier - Zum Römersprudel 131 - 54294 Trier

Umfrageergebnis

 

 

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