Mitglieder der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ reisen vom 21. bis 23. Juni in die Niederlande, um sich über den Umgang mit Sterbenden zu informieren. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen die Erfahrungen, die die Niederländer mit dem Gesetz über Sterbehilfe gemacht haben, das 2002 in Kraft getreten ist. Unter bestimmten Bedingungen bleiben in dem Nachbarland danach von Ärzten geleistete Beihilfe zur Selbsttötung und Tötung auf Verlangen straffrei.
Auf dem Programm stehen neben Gesprächen mit Vertretern der Regierung und des Parlaments u. a. Besuche in einem Hospiz und in einem Krankenhaus, in dem Krebspatienten behandelt werden. Außerdem werden die Abgeordneten mit Ethikern diskutieren, sich mit Kritikern und Befürwortern der Regelung aus Berufsorganisationen und Verbänden treffen sowie sich mit Mitgliedern einer Kontrollkommission zur Überwachung des Gesetzes austauschen.
Für die Enquete-Kommission ist das Thema Sterbebegleitung von großer Bedeutung. Sie hat Fragen zum Lebensende zu einem der Schwerpunkte ihrer Arbeit gemacht und unter der Überschrift „Menschenwürdig leben bis zuletzt“ eine Themengruppe eingerichtet, die sich z. B. mit der palliativmedizinischen -Versorgung und der Bedeutung von Hospizen befasst. Auch dazu soll die Delegation in den Niederlanden Informationen sammeln.
Die sechsköpfige Delegation besteht aus: Sabine Bätzing (SPD), Michael Kauch (Sprecher der FDP-Fraktion), Barbara Lanzinger (CDU/CSU), Thomas Rachel (Delegationsleiter und Sprecher der CDU/CSU-Fraktion), Christoph Strässer (SPD) und Dr. Marlies Volkmer (SPD).
Für Rückfragen steht das Sekretariat der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ (Tel. 227-31771) zur Verfügung.
Quelle:
Pressemitteilung Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"