Pressemitteilung Deutsche Hospiz Stiftung 28-08, 12. November 2008
Berlin. "Dieser Gesetzentwurf ist ein reines Placebo, das nicht in der Lage ist, die vorhandenen Probleme zu lösen", kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, den Vorschlag für ein Patientenverfügungsgesetz, den die Bundestagsabgeordneten Wolfgang Zöller (CSU), Hans Georg Faust (CDU), Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Monika Knoche (LINKE) heute in Berlin vorgestellt haben. "Selbstbestimmung ist nur möglich, wenn die Menschen über Möglichkeiten und Risiken aufgeklärt sind. Dazu bedarf es gründlicher, fachkundiger Beratung", stellt Brysch klar. "Dass der Entwurf Beratungen völlig außen vor lässt, ist ein schweres Manko. Damit vernachlässigt er sowohl das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als auch die Fürsorgepflicht des Staates, die höchsten Verfassungsrang haben. Er lässt Patienten, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter weiter im Regen stehen und suggeriert, dass alles geregelt sei, obwohl in der Praxis nichts geregelt ist."
Fehlinterpretationen ist Tür und Tor geöffnet
Bedenklich ist auch, dass der Vorschlag selbst mündliche Äußerungen als gültige Patientenverfügung auffasst. "Sogar elementarste Sicherungen gegen Fremdbestimmung und Missbrauch fehlen", erklärt Brysch. "Fehlinterpretationen ist Tür und Tor geöffnet." Bereits vor vier Jahren hatte Justizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ebenfalls mündliche Verfügungen zulassen sollte. Brysch erinnert daran, dass die Ministerin damit politischen Schiffbruch erlitten hatte und ihren Entwurf zurückziehen musste. "Die einhellige Erkenntnis der Experten, dass eine Patientenverfügung schriftlich sein muss, ist an der Gruppe um Zöller und Faust offenbar spurlos vorübergegangen", bekundet er.
Nur ungenügende Regelungen zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens
Ebenfalls enttäuschend ist, dass der Entwurf völlig ungenügende Regelungen zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens vorsieht - und das, obwohl er den mutmaßlichen Willen mit dem tatsächlichen, in einer Patientenverfügung geäußerten Willen, gleichsetzt. Zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens "sollen" Angehörige, Betreuer, Ärzte und Pflegekräfte herangezogen werden, müssen aber nicht. Kriterien zur Feststellung des mutmaßlichen Willens fehlen zur Gänze. "Heute wird vielfach nicht danach gefragt, was der Patient gewollt hätte, sondern von dem ausgegangen, was man selbst wollen würde. Anstatt diesen Missstand zu beseitigen, würde der vorliegende Entwurf ihn zementieren", stellt Brysch fest. "Bei dem heute vorgestellten Gesetzesvorschlag von einem Kompromiss zu reden, geht an der Wirklichkeit vorbei. Sowohl die Gruppe um Stünker als auch die Gruppe um Bosbach und Göring-Eckardt haben jedenfalls bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens substanziellere Vorschläge. Ein Kompromiss müsste eine tragfähige Brücke zwischen den Positionen der Gruppen um Bosbach und Stünker bauen. Tatsächlich verlangt das Papier aber, dass beide Gruppen über Wasser gehen müssten, und das kann nach den Naturgesetzen nur scheitern."
Hintergrund
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