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10.05.18: Deutscher Ärztetag fordert Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 hat sich für die Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende ausgesprochen und den Gesetzgeber aufgefordert, das Transplantationsgesetz (TPG) entsprechend zu ändern. Es könne von jeder Bürgerin und jedem Bürger nach der gesetzlich in § 2 Abs. 1 TPG geregelten Aufklärung durch die Krankenkassen erwartet werden, dass sie sich mit der Problematik auseinandersetzen und im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ihr NEIN zur Organspende formulieren, heißt es in der Entschließung vom 10.05.18.

Die derzeit im TPG formulierte Entscheidungslösung, nach der jeder Versicherte von seiner Krankenkasse alle zwei Jahre per Brief auf das Thema angesprochen wird, verursache einen hohen Kostenaufwand, ohne dass in jedem Fall eine Entscheidung getroffen werde. Jeder Bürger, der für sich eine Organspende nicht möchte, sollte schriftlich oder mündlich seinen Widerspruch zur Organspende äußern, so die Delegierten. Die Autonomie der Patienten als Eckpfeiler der Medizinethik sei immer gewährleistet, weil auch für die Widerspruchsregelung der mutmaßliche Wille des Patienten in Zweifelsfällen zu klären sei.

In den letzten Monaten hatten sich bereits diverse Fachgesellschaften für die Einführung der Widerspruchslösung bei Organspende ausgesprochen. Kritische Verbände und Abgeordnete sprechen sich dagegen gegen eine Widerspruchslösung aus. Derzeit gibt es noch keinen parlamentarischen Gesetzesvorstoß zu einer Einführung der Widerspruchslösung bei Organspende.

Ergänzende Informationen:

Beschlussprotokoll des 121. Deutschen Ärztetages in Erfurt vom 08. bis 11.05.2018
Dort Top Ic, Ic 80, Seite 227

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