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News vom 09.07.11: Deutscher Bundestag mehrheitlich für Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 07.07.11 in dritter Lesung eine faktisch weitgehende Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen. Bei den namentlichen Abstimmungen wurde der sogenannte Fraktionszwang aufgehoben, d. h. die Abgeordneten waren nur ihrem Gewissen verpflichtet. Mit dem Beschluss neigt sich nun eine jahrelange erbitterte Debatte dem Ende zu. Die Entscheidung war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil Anfang Juli 2010 entschieden hat, dass die PID, die bislang aufgrund des Embryonenschutzgesetzes von 1991 als verboten galt, nach der heutigen Rechtslage in bestimmten Fällen nicht strafbar sei. Siehe dazu die BGH-Pressemitteilung: Die Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des extrakorporal erzeugten Embryos ist nicht strafbar.

Der nun beschlossene Gesetzentwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU) sieht zwar ein generelles PID-Verbot vor, allerdings mit weitreichenden Ausnahmen. So ist im Zuge einer künstlichen Befruchtung die Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten künftig erlaubt, wenn Paare die Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit in sich tragen oder wenn mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Voraussetzung zu einer PID ist das positive Votum einer Ethikkommission und die Durchführung an zugelassenen Zentren. Offen bleibt, was unter "schwerer Erbkrankheit" zu verstehen ist. Zudem soll die PID faktisch auch bei möglichen genetischen Erkrankungen erlaubt sein, die erst Jahrzehnte später ausbrechen könnten, d.h. bei sogenannten spätmanifestierenden Krankheiten. Der Gesetzentwurf wurde kurz vorher auf Antrag der Gruppe im Gesundheitsausschuss Ende Juni u. a. noch dahingehend geändert, dass die Bundesregierung "durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates" Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regelt. In der Rechtsverordnung sollen ferner die Details "zur Einrichtung, Zusammensetzung, Verfahrensweise und Finanzierung der Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik" bestimmt werden.

Ein Gesetzentwurf um die Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90 / Die Grünen) und Johannes Singhammer (CSU) forderte dagegen ein striktes Verbot der Embryonenselektion bei künstlicher Befruchtung, konnte sich jedoch trotz im Vorfeld nahezu gleicher Zahl an Unterstützern nicht durchsetzen. Auch ein dritter Gesetzentwurf, initiiert von dem SPD-Bioethikexperten René Röspel und Priska Hinz von Bündnis 90/Die Grünen, fand keine Mehrheit. Er hatte aber auch schon vorher nur 36 Unterzeichner. Der Text enthielt zwar auch ein grundsätzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik, allerdings mit wenigen Ausnahmen, die an die Lebensfähigkeit des Kindes geknüpft waren. So sollte die PID zugelassen werden, falls mögliche Erbkrankheiten "mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt" führen. Der Gesetzentwurf war von den Initiatoren als Kompromissvorschlag gedacht, falls ein Totalverbot keine Mehrheit finden sollte. 172 Abgeordnete waren bis zum Abstimmungstag noch unentschlossen und hatten keinen der vorliegenden Gesetzentwürfe unterzeichnet. Auf diese Abgeordneten wurde nun in der Debatte gesetzt.

Kontroverse vierstündige Debatte und Abstimmung

Gleich zu Beginn der Sitzung wurde zunächst über das Abstimmungsverfahren am Ende der Aussprache abgestimmt. Hierzu hatte René Röspel einen Geschäftsordnungsantrag gestellt, der sich jedoch nicht durchsetzen konnte. Röspel wollte nacheinander über die Gesetzentwürfe abstimmen lassen, um eine "Rückfalloption" zu ermöglichen, falls das Totalverbot nicht mehrheitsfähig sein sollte. Es setzte sich jedoch das vom Ältestenrat vorgeschlagene Stimmzettelverfahren durch. Beim Stimmzettelverfahren wird über alle drei vorliegenden Gesetzentwürfe gleichzeitig abgestimmt. Dabei haben die Abgeordneten fünf Entscheidungsmöglichkeiten. Entweder man kann für einen der drei Gesetzentwürfe stimmen, alle drei Texte mit Nein komplett ablehnen oder sich enthalten. Wenn keiner der drei Anträge im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit bekommt, dann entfällt im zweiten Wahlgang der Antrag mit den wenigsten Stimmen. Es wird dann nur noch über zwei Anträge abgestimmt und es reicht die einfache Mehrheit.

Im Anschluss an die Klärung des Abstimmungsprozederes legten insgesamt 37 Abgeordnete in einer fast vierstündigen Debatte abwechselnd ihre Positionen zu den Gesetzentwürfen dar und warben um Unterstützung für ihre Positionen. Die Redebeiträge waren teils geprägt von emotionalen persönlichen Erfahrungen in Bezug auf Schwangerschaft, Kinderwünschen und Behinderung, aber dennoch weitgehend sachlich. PID-Befürworter Hintze warf hierbei den neuen Ausdruck der "Ethik des Helfens statt einer Ethik des Strafens" in die die Diskussion und sorgte für massiven Widerspruch. Unter den ganzen Rednerinnen und Rednern meldete sich als einziges Regierungsmitglied Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zu Wort. Sie versuchte als letzte Rednerin der Debatte, einen emotionalen Schlusspunkt pro PID zu setzen. Sie rief allen in den Saal zur Abstimmung zurückkehrenden Abgeordneten Bilder von "verzweifelten Frauen" und der "Wucht des Schicksals" in den Kopf und appellierte an sie, "den Eltern etwas zuzutrauen" und "ihrem Gewissen Raum" zu geben. Genau dieser Punkt wurde auch in den Medien häufig aufgegriffen und sie schien damit einen Nerv getroffen zu haben.

Um kurz vor 13.00 Uhr kam es zur ersten Abstimmung, an der insgesamt 596 Abgeordnete teilnahmen. Dabei bekam der Gesetzentwurf um Ulrike Flach 306 Stimmen, der Entwurf von Katrin Göring-Eckardt und Johannes Singhammer, der ein völliges PID-Verbot vorsah, 228 Stimmen und der Kompromissvorschlag von René Röspel 58 Stimmen. Enthalten haben sich drei Abgeordnete, einer lehnte mit einem Nein alle Gesetzentwürfe ab. Damit war der Flach-/Hintze-Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen. Da er zudem mehr Stimmen als die anderen Gesetzentwürfe plus Nein-Stimmen und Enthaltungen hatte, erübrigten sich damit weitere Abstimmungen nach diesem Verfahren. Im Anschluss wurde nur noch über ein "Ja" oder "Nein" zum Flach-Gesetzentwurf abgestimmt. Mit 326 Ja-Stimmen von 594 abgegeben Stimmen zu 260 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen wurde wie nach der vorangegangen Abstimmung zu erwarten war, der Text angenommen. Er kann nun Gesetzeskraft erlangen.

Abstimmungsverhalten nach Parteizugehörigkeit

Bemerkenswert ist die Aufschlüsselung des Abstimmungsverhaltens nach Parteizugehörigkeit. Laut Plenarprotokoll stimmten bei der Schlussabstimmung von der CDU/CSU-Fraktion 70 Abgeordnete mit Ja, 154 waren gegen eine PID-Zulassung, Enthaltungen gab es drei. Die Abgeordneten der SPD votierten mehrheitlich mit 103 Ja-Stimmen zu 36 Nein-Stimmen und einer Enthaltungen für eine PID-Zulassung. Nahezu geschlossen stimmten bei der FDP 87 Abgeordnete für den Gesetzentwurf ihrer Fraktionskollegin Flach, fünf widersetzten sich mit einem Nein, Enthaltungen gab es keine. Breite Zustimmung für die Embryonenselektion kam auch von den Linken. Hier stimmten 39 mit Ja, dagegen waren 29, enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Gegenteilig war das Abstimmungsverhalten bei den Abgeordneten von Bündnis 90 / Die Grünen, die mehrheitlich gegen die PID waren. Hier stimmten 27 mit Ja für den Flach-Entwurf und 36 mit Nein, zwei enthielten sich.

Auswirkungen auf andere Gesetze

Der PID-Beschluss wird - wie vielfach kritisiert - vermutlich auch Auswirkungen auf andere Gesetze haben. Teilweise steht er im eklatanten Widerspruch zu geltenden Gesetzen. So erlaubt beispielsweise mit Blick auf die Erkennung spätmanifestierender Krankheiten die vorgesehene Änderung im Embryonenschutzgesetz unter Umständen Diagnosen, die das neue Gendiagnostikgesetz bei Pränataldiagnostiken während der Schwangerschaft verbietet.

Zudem wird mit Beschluss des Bundestages faktisch die vor Jahren beschlossene Abschaffung der embryopathischen und eugenischen Indikation im Paragraph 218 StGB für den Bereich der Reproduktionsmedizin rückgängig gemacht. "Es ist nunmehr nämlich in einem Gesetz anerkannt, dass bei Embryonen wegen Besonderheiten, die eine Behinderung ausmachen können, unterschieden und benachteiligt werden darf", erklärte dazu der Jurist Oliver Tolmein in seinem FAZ-Blog Biopolitik vom 8. Juli Dort gibt er auch ausführliche Einblick in die juristischen Hintergründe und Auswirkungen der PID-Regelung (siehe unten). Weitere Probleme und Auswirkungen, die sich aus dem PID-Beschluss ergeben, z.B. im Hinblick auf das Stammzellengesetz, erläutert auch der Ärzteblatt-Blog "Lesefrüchtchen" von Norbert Jachertz vom 7. Juli unter der Überschrift "Salami-Ethik". Interessant wäre zu erfahren, ob den Abgeordneten, die für den Gesetzentwurf gestimmt haben, diese ganzen Widersprüche zur bestehenden Gesetzen wirklich bewusst waren.

Weitgehend positives Medienecho - Kritik von Verbänden und Kirchen

Die Entscheidung zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik hat in den Medien wie kaum eine andere biopolitische Debatte kontroverse Reaktionen ausgelöst. Allein bei Google-News stieg die Trefferzahl zum Thema im Anschluss an die Bekanntgabe der Ergebnisse um das 10-fache im Vergleich der letzten Tage auf über 3400 gefundene Beiträge an. Das meiste davon waren Agenturmeldungen oder Berichte wie die Abgeordneten in bestimmten Wahlkreisen abgestimmt hatten. Dabei war die Resonanz in Form von Kommentaren in den führenden Tageszeitungen überwiegend positiv und voller Lob für die Zulassung der Embryonenselektion.

So sprach eine Kommentatorin bei Spiegel online vom "Sieg der Vernunft", die Berliner Zeitung titelte "Ein weiser Entschluss" und die Frankfurter Rundschau sah "endlich ein Ausweg". Vereinzelt waren auch sehr kritische Kommentare in Leitmedien zu lesen z.B. in der FAZ von Georg Paul Hefty unter der Überschrift "Im Schutz des Staates". Wobei die FAZ ansonsten überwiegend Pro-PID-Stimmen verbreitete. Die Pressemitteilungen mit kritischen Stimmen unzähliger Behindertenverbänden und Lebensrechtsgruppen, die sich immer wieder im Vorfeld der Debatte eingebracht und eindringlich vor einer PID-Zulassung gewarnt hatten, fanden dagegen leider kaum Resonanz, mit Ausnahme in den christlichen Medien. Dafür sind diese in der Presseschau der ALfA gelistet zum Nachlesen (siehe unten).

Ärzte wollen Verantwortung bei der Umsetzung des Gesetzes übernehmen

Von Seiten der Bundesärztekammer versprach deren neuer Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery in einem Statement kurz nach der Abstimmung, die Ärzte werden die Verantwortung übernehmen, dass dieses Verfahren unter kontrollierten Bedingungen und nur bei vorheriger fachkundiger Beratung angewendet wird. "Wir wollen auf keinen Fall, dass die PID ein Routineverfahren der In-vitro-Fertilisation wird. Sie muss auf wenige und ganz bestimmte Indikationen begrenzt werden. Keine Indikationen für die PID dürfen Geschlechtsbestimmungen ohne Krankheitsbezug, Alter der Eltern oder Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Allgemeinen sein. Mit uns wird es kein Designerbaby geben und auch kein sogenanntes Retterbaby, das nur einem erkrankten Kind als Ersatzteillager dienen soll", bekräftigte Montgomery. "Wir sind auch gegen einen Katalog bestimmter Krankheiten. Vielmehr sollten den Kommissionen bei den Ärztekammern, besetzt mit Ärzten, Psychologen, Theologen, Ethikern und Juristen, die einzelnen Behandlungsfälle in anonymisierter Form vorab zur Beurteilung vorgelegt werden. Wir Ärzte werden dafür sorgen, dass die betroffenen Paare eine gute psycho-soziale Betreuung und Beratung bekommen", so der Bundesärztekammerpräsident abschließend.

Kritische Begleitforschung zur Umsetzung der PID-Regelung gefordert

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung hält den beschlossenen Gesetzentwurf trotz gegenteiliger Bekundungen der Initiatoren für "eine sehr weitgehende Zulassung" der PID. Die Vereinigung befürchtet, dass die PID künftig bei vielen Paaren angewandt werden wird und Behinderung als vermeidbar erscheinen lässt. "Die Lebenshilfe hat sich für ein anderes Ergebnis eingesetzt. Viele Menschen mit Behinderungen müssen diese Entscheidung als diskriminierend empfinden", erklärte der Vorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter in einer Pressemitteilung.

Nach dem Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) genügt das "hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit", um die PID einzusetzen. Gerade angesichts der knappen Entscheidung im Bundestag müsse das Ziel des Gesetzes konsequent verfolgt werden, die PID nur in Ausnahmefällen zuzulassen. "Sie darf nicht zum Standardverfahren in der Reproduktionsmedizin werden", so Antretter. Deshalb bedürfe es einer parlamentarischen Kontrolle, wie das Präimplantationsgesetz umgesetzt wird. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert daher eine Dokumentation aller Fälle, damit nachvollziehbar wird, bei welchen Indikationen die PID in der Praxis angewandt wird. Wegen der bisher ungeklärten Langzeitfolgen der Methode fordert die Lebenshilfe zudem eine wissenschaftliche Begleitforschung. Diese soll die Methode als solche, ihre Folgen und die daraus entstandenen Kinder langfristig untersuchen.

Auch andere Organisationen wie der Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) bedauerten die Entscheidung pro PID. Nach Auffassung des BeB hätte nur ein gesetzliches Verbot der PID der zunehmenden Gefährdung der Würde des Menschen und der Solidarität mit Menschen mit Behinderung entgegenwirken können.

Ausweitung der Selektion menschlichen Lebens

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, warnte davor, dass die neue PID-Regelung zu einer massiven Ausweitung der Selektion menschlichen Lebens führen werde. Denn sie gehe davon aus, dass Embryonen aussortiert werden dürfen, wenn bei mindestens einem Elternteil eine genetische Disposition vorhanden ist und für deren Nachkommen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine "schwerwiegende Erbkrankheit" besteht. "Wer glaubt, die neue Regelung werde auf wenige Fälle zu beschränken sein, sollte sich die Entwicklung bei der Pränataldiagnostik anschauen, die vor 40 Jahren für extreme Ausnahmefälle eingeführt wurde und heute eine Regeluntersuchung geworden ist", betonte Hüppe.

Die Regelung sortiere nach "lebensunwertem und lebenswertem" menschlichen Leben. Es stehe die Vermeidbarkeit von menschlichem Leben mit Krankheiten und Behinderungen im Vordergrund, kritisierte der Behindertenbeauftragte. Hüppe ist sich sicher, dass schon bald auch der gesellschaftliche Druck auf Paare mit Behinderung steigen werde, PID zu nutzen. Er hoffe, dass die Unterstützer der neuen Regelung, die ihre Entscheidung davon abhängig gemacht haben, dass sich PID auf wenige Fälle beschränken lasse, den Mut haben, ihre Entscheidung zu korrigieren, wenn sich - wie abzusehen - schon bald das Gegenteil herausstellen wird, so der Behindertenbeauftragte.

Kritik der Evangelischen und Katholische Kirchen

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, begrüßte es, dass nun Rechtssicherheit herrsche. Allerdings hält er die Freigabe der PID in dem verabschiedeten Gesetz für "zu weit gehend" und verweist auf die Erklärung des Rates der EKD vom 15. Februar 2011. Er hätte eine Zulassung der PID nur für den Ausnahmefall einer mit großer Wahrscheinlichkeit drohenden Tot- oder Fehlgeburt persönlich vorgezogen, so Schneider am 7. Juli in einer Pressemitteilung. Ausdrücklich aber würdigte der Ratsvorsitzende den Entscheidungsprozess der Abgeordneten. "Sie haben sich Zeit gelassen, mit großem Ernst gedacht und diskutiert und, wie es dieser Sache angemessen ist, fraktionsübergreifend der persönlichen Entscheidung Raum gegeben", sagte Schneider

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, erklärte in einer Pressemitteilung, in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der embryonalen Forschung gehe die katholische Kirche davon aus, dass mit der Vereinigung von menschlicher Ei- und Samenzelle ein neues menschliches Leben entsteht. "So sehr wir die Nöte von Eltern verstehen und den Wunsch nach einem gesunden Kind nachvollziehen können; die Selektion von menschlichen Embryonen verstößt gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde, die jedem Menschen von Anbeginn zuteil ist", so Zollitsch. "Wir bedauern die heutige Entscheidung zur PID zutiefst, umso mehr drängen wir nun mit Nachdruck darauf, die im Gesetz erwähnten Ausnahmefälle, in denen die PID nicht rechtswidrig sein wird, eng zu umgrenzen, um die willkürliche Anwendung und die Gefahr einer immer weiteren Ausdehnung der Anwendungsfälle der PID auszuschließen." Das nun beschlossene Gesetz werfe neue Fragen auf. Beispielsweise sei nicht geklärt, ob den Eltern die bei der Untersuchung durch Zufall miterhobenen sogenannten Nebenbefunde, zum Beispiel das Geschlecht, mitgeteilt werden.

Ebenso kritisch äußerten sich die drei größten christlichen Frauenverbände, der Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD), der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) und die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) in einer gemeinsamen Presseerklärung. Auch sie sehen die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft noch mehr an den Rand gedrängt werden und dass der Druck auf Eltern steigt, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen.

Kritik der Lebensrechtsverbände

Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, nannte den PID-Beschluss "ein Offenbarungseid des deutschen Gesetzgebers hinsichtlich seiner Verpflichtung zum Schutz der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens und seiner Würde." "Es ist letztlich die Zulassung einer Selektionsdiagnostik und zugleich ein massiver weil tödlicher Angriff auf den Embryonenschutz", so Lohmann in einer Presseaussendung. Mit dem jetzt getroffenen Beschluss werde "die Logik des Lebens auf den Kopf gestellt." Insofern sei das im Deutschen Bundestag geformte Ergebnis nicht nur eine Niederlage für den Lebensschutz, sondern eine Niederlage für den Artikel 1 des Grundgesetzes, wonach die Würde jedes Menschen unantastbar, also unabhängig vom Grad des Gesundheitszustandes voll gegeben ist. "Jeder Mensch hat von Anfang an eine unverfügbare Würde und ein damit verbundenes Lebensrecht. Es macht traurig, dass nun ein so verheerender Beschluss gefasst worden ist", so der BVL-Vorsitzende.

"Die für diesen tödlichen Irrtum verantwortlichen Volksvertreter haben vor ihrem Gewissen zu verantworten, dass in vielen Fällen nur noch "PID-geprüfte" Kinder übrigbleiben, während die "Aussortierten" getötet werden. Auf der Strecke bleibt die Ehrfurcht vor dem Leben. Eine technisch perfekte Selektion wird auf Kosten des Lebensrechts für eine Unkultur des Todes erreicht. Dadurch werden Kranke und Behinderte regelrecht diskriminiert. Der Bundestag hat in einer entscheidenden Frage mehrheitlich kläglich versagt", so das Fazit von Lohmann.

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) hatte bereits einen Tag vor der Abstimmung "sechs gute Gründen" für ein PID-Verbot vorgelegt. Die ALfA-Bundesvorsitzende Dr. Claudia Kaminski hatte dabei an die Abgeordneten eindringlich appelliert: "Stimmen Sie für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Sie öffnen sonst eine Tür, die niemand wieder schließen kann."

Schwarzer Tag für Menschen mit Behinderung in Deutschland und die Union

Für Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL), eine Initiative in der CDU/CSU, ist die Entscheidung "ein schwarzer Tag für die Behinderten in Deutschland". Die Christdemokraten für das Leben seien "entsetzt", dass der Deutsche Bundestag die PID in Deutschland zugelassen hat. "Deutschland wird mit der PID ein großes Stück unmenschlicher und kälter. Der Deutsche Bundestag gibt das Signal, dass es Behinderungen, Krankheiten und genetische Veranlagungen gibt, die eine Selektion durch PID rechtfertigen. Das ist ein gewaltiger Rückschlag für das Rechtsbewusstsein in unserem Land", so Löhr. Sie gab zu bedenken, dass die PID kein gesundes Kind garantiert. "Aber der Bundestag eröffnet nun ein neues, reichhaltiges Geschäftsfeld für Reproduktionsmediziner: Allein schon wegen der Angst der Mediziner vor Schadenersatzklagen wird PID zum weit verbreiteten Screeningverfahren und zur Krankenkassenleistung werden", warnte die CDL-Vorsitzende.

Die PID-Zulassung sei nicht nur "ein schwerer Schlag gegen den Lebensschutz" in Deutschland sondern zugleich "ein schwarzer Tag für die CDU/CSU". Als "intellektuelle Speerspitzen der PID-Selektion" wirkten Sozialministerin Ursula von der Leyen und Ex-Generalsekretär Peter Hintze. "Mit ihrer suggestiven "Ethik des Helfens" und ihrem Beharren auf einer technischen Lösung wie der PID haben sie die programmatische Linie der Union bewusst verlassen. Auch das äußerst stille "Ja" der Bundeskanzlerin zum Gesetzentwurf für ein PID-Verbot wird den Exodus der Kernwählerschaft der Union nun nicht mehr aufhalten können. Das technokratische Denken, das heute von Peter Hintze vorgetragen wurde, ist ein Sargnagel für die Glaubwürdigkeit der Union", so Löhr. Die CDL fordert nun auch eine parlamentarische Debatte darüber, wie die von allen Rednern beklagten hohen Abtreibungszahlen in Deutschland reduziert werden können.

Lob von pro familia

Einzig der pro familia-Bundesverband, der nach eigenem Bekunden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert wird und zu den bedeutendsten nichtstaatlichen Dienstleistern der Sexualpädagogik, Familienplanungs-, Sexual- und Schwangerschaftsberatung gehört, zeigte sich erfreut über die Entscheidung zur Zulassung der Embryonen-Selektion. Der Beschluss sei "ein wichtiger Schritt in Richtung der Verwirklichung reproduktiver Rechte", so der Verband in einer Presseerklärung. Die "verfassungsgemäßen Grundrechte auf selbstbestimmte Familienplanung und auf Gesundheitsschutz" würden verletzt, wenn das Parlament entschieden hätte, die PID grundsätzlich zu verbieten.

Pro familia befürwortet eine begrenzte Zulassung der PID und geht dabei noch weiter als der beschlossene Gesetzentwurf. So hält pro familia das verpflichtende Votum einer Ethikkommission für "nicht erforderlich". Es bedeute für die Frauen und Paare "eine weitere Hürde in einer ohnehin schon emotional schwierigen Situation." Nach Einschätzung der Organisation könne die notwendige Prüfung "durch ein erfahrenes multiprofessionelles Team in einem lizensierten Zentrum" geleistet werden. Grundsätzlich müsse nach Auffassung von pro familia zudem gewährleistet sein, dass die Kosten für die PID von den gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen getragen werden. Ein niedriges Einkommen von Paaren dürfe nicht zum Ausschluss von der PID führen, so die Begründung. "Die Gewährung sexueller und reproduktiver Rechte muss das oberste Ziel der Entscheidung sein. Diese Rechte stützen sich auf die international anerkannten Menschenrechte und garantieren die familienplanerische Freiheit der/des Einzelnen", heißt es abschließend in der Erklärung.
 

Ergänzung 13.07.12: Rechtsverordnungsentwurf zum Präimplantationsdiagnostik-Gesetz vorgelegt - Kritiker befürchten Ausweitung der Embryonenselektion

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 12.07.12 einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgelegt. Die Verordnung soll das Präimplantationsdiagnostik-Gesetz (PräimpG) in die Praxis umsetzen. Das Gesetz hatte der Deutsche Bundestag bereits im Juli 2011 verabschiedet und ist am 08.12.11 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Paare, die wegen des hohen Risikos einer schwerwiegenden Erbkrankheit eine vorgeburtliche Embryonenuntersuchung bei künstlicher Befruchtung wünschen, sich an einem hierfür zugelassenen Zentrum beraten und ihren Antrag auf Durchführung der PID von einer Ethikkommission bewerten lassen müssen. Faktisch ist das Gesetz bislang aber mangels Rechtsverordnung und lizensierter PID-Zentren noch nicht anwendbar.

Mehr im Themenspecial: Rechtsverordnungsentwurf zum Präimplantationsdiagnostik-Gesetz vorgelegt - Kritiker befürchten Ausweitung der Embryonenselektion
 

Weiterführende Informationen:

Pressespiegel zur Bundestagsentscheidung über die Präimplantationsdiagnostik (PID)

Ergänzend finden Sie eine eigene Presseschau zur Bundestagsentscheidung über die Präimplantationsdiagnostik (PID) und der vorangegangenen Debatte.

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