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Dossier zum Gendiagnostik-Gesetz - Teil 3

Neues vom 18.10.08: Erste Lesung zum Gendiagnostik-Gesetzentwurf im Bundestag - Anhaltende Kritik

Am 16.10.08 fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Regierungsentwurf des Gendiagnostik-Gesetzes statt. Angesichts der Fülle der Tagesordnung und der späten Stunde wurden alle Reden lediglich schriftlich zu Protokoll gegeben. Fraktionsübergreifend sprachen sich darin die Abgeordneten für eine rasche gesetzliche Regelung von Gentests aus. Redner von Union und Opposition plädierten zugleich für begrenzte Änderungen am Regierungsentwurf. Abschließend wurde die Vorlage zu weiteren Beratungen an diverse Ausschüsse überwiesen.

Ziele des Gendiagnostik-Gesetzentwurf

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren und genetische Diskriminierung zu verhindern. Gleichzeitig sollen die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen gewahrt werden. Mit dem Gesetz sollen Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis verbindlich geregelt werden. Der Gesetzentwurf ist auf der Grundlage der vom Kabinett am 16.04.08 beschlossenen Eckpunkte erarbeitet worden und umfasst die Bereiche der medizinischen Versorgung, der Abstammung, des Arbeitslebens und der Versicherungen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einführung verpflichtender Regelungen zur Aufklärung und Einwilligung Betroffener vor. Außerdem sollen bestimmte genetische Untersuchungen nur noch von Ärzten durchgeführt werden.

Kritik der Abgeordneten am Regierungsgesetzentwurf

In seiner schriftlich abgegebenen Rede mahnte der ehemalige Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Hubert Hüppe, CDU eine genaue Unterscheidung von diagnostischen und vorausschauenden genetischen Untersuchungen an. Dabei warnte er vor Abtreibungen nach vorgeburtlichen Gentests. "Wenn wir vorgeburtliche Gentests auf spätmanifestierende Erkrankungen zulassen, schaffen wir ein erhebliches Diskriminierungspotential gegen Träger solcher Veranlagungen, wir würden einen weiteren Schritt zum "Kind nach Maß" zulassen. Dies sei eine "Gewissensfrage", verdeutlichte Hüppe das Problem.

Monika Knoche von den Linken warnte ebenfalls vor genetischen Tests an Ungeborenen. Sie erklärte, für den Fall einer Zulassung müsse man höhere Anforderungen an die Beratung der Schwangeren festschreiben. Auch Birgit Bender, Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, plädierte für ein Verbot von prädiktiven vorgeburtlichen Untersuchungen auf mögliche Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter auftreten. Weiters kritisierte sie ein Einknicken der Regierung vor der Versicherungswirtschaft in Bezug auf die fallweise Weitergabe von genetischen Testergebnissen für bestimmte Versicherungsabschlüsse.

Carola Reimann von der SPD sprach dagegen von einem "gut ausbalancierten Regelwerk" und lobte das Gesetz nachdrücklich.

Stellungnahme und Kritik des Bundesrates am Regierungsgesetzentwurf und Gegenäußerung der Bundesregierung

Vor der Debatte hatte die Bundesregierung am 15.10.08 eine so genannte Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates abgegeben, in der sie die Vorwürfe überwiegend als unbegründet zurückwies. Der Bundesrat hatte vergangene Woche das Gesetz in einigen Punkten kritisiert und Änderungen am geplanten Gendiagnostikgesetz für erforderlich gehalten. Dies ging aus einer Pressemitteilung des Bundesrates zur Sitzung am 10.10.08 hervor.

Konkret kritisierte der Bundesrat in seiner Stellungnahme insbesondere den Arztvorbehalt beim Neugeborenenscreening als "nicht praxistauglich". Hebammen und Entbindungshelfer müssten weiterhin zur Vornahme dieser Untersuchung berechtigt sein. Nur dann sei gewährleistet, dass nahezu alle Neugeborenen vom Screening erfasst und auf Stoffwechselstörungen untersucht werden können. In ähnlicher Weise wandte sich die Länderkammer gegen den Arztvorbehalt bei der genetischen Analyse. Da Fachhumangenetiker hierfür besonders qualifiziert seien, sollten sie die Analysen auch künftig durchführen dürfen.

Darüber hinaus forderte der Bundesrat die Beseitigung begrifflicher Unschärfen des Gesetzentwurfes. Ansonsten bestünde Gefahr, dass das Gesetz auf Untersuchungen angewendet wird, die lediglich der Feststellung einer erhöhten Krankheitswahrscheinlichkeit, nicht aber der Identifizierung genetischer Eigenschaften dienen. Dies wurde in den vergangenen Wochen auch von Abgeordneten und Verbänden kritisiert. Sie warnten davor, dass es dadurch zu einem Anstieg der Abtreibungszahlen kommen könnte.

Zur Stärkung der Betroffenenrechte sprach sich der Bundesrat dafür aus, dass einer Einwilligung zu einer genetischen Untersuchung auch mündlich widersprochen werden kann. Außerdem sollte die Anzeigepflicht von Vorerkrankungen gegenüber dem Versicherungsunternehmen eingeschränkt werden: Sie dürfe nur dann bestehen, wenn für den Versicherungsnehmer eine Behandlungsbedürftigkeit erkennbar wird, so die Länderkammer in ihrer Stellungnahme.

Wann nun die endgültigen abschließenden Beratungen des Gesetzentwurfs erfolgen, ist noch offen. Nachfolgend finden Sie die bisherigen Dokumente zur Bundestags- und Bundesratsdebatte zum Gendiagnostikgesetz sowie einen Pressespiegel, der den Verlauf der Debatte verdeutlicht.
 

Dokumente zur Ersten Lesung zum Gendiagnostik-Gesetz im Deutschen Bundestag am 16.10.08

Überblick über die weiteren / vergangenen Debatten zum Gendiagnostikgesetz

Pressespiegel zur Bundestagsdebatte über das Gendiagnostik-Gesetz am 16.10.08

Hier finden Sie einen Pressespiegel mit ausgewählten Artikeln zur vorangegangenen Debatte zum Gendiagnostikgesetz.

Embryonentest auf 15.000 Erbkrankheiten
Britische Methode in Deutschland nicht zulässig
DEUTSCHLANDFUNK 30.10.08

Ein einziger Test für 15.000 Erbkrankheiten
Von Anja Gröber
Britische Forscher haben ein neuen Test für Paare mit einem kranken Kind und weiterem Kinderwunsch entwickelt: Mit der Methode können 15.000 Erbkrankheiten identifiziert werden.
WELT Online 29.10.08

Embryo-Schnelltest für 15.000 Erbkrankheiten
Eine gute Nachricht für Menschen mit Erbkrankheiten: Durch einen Schnelltest kann das Erbgut binnen weniger Wochen auf tausende Krankheiten gescannt werden. So kann ein künstlich entstandener Embryo getestet werden, ehe er in die Gebärmutter eingesetzt wird.
TAGESSPIEGEL 24.10.08

Gendiagnostikgesetz: Arztvorbehalt bleibt
Richter-Kuhlmann, Eva A.
Die Bundesregierung will den geplanten Arztvorbehalt bei genetischen Untersuchungen von Neugeborenen nicht lockern.
Deutsches Ärzteblatt 2008; 105(43), 24.10.08

Bundestag drängt auf Gendiagnostikgesetz
Berlin – Fraktionsübergreifend hat sich der Bundestag für eine rasche gesetzliche Regelung von Gentests ausgesprochen.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 17.10.08

Nur Ärzte sollen Gen-Untersuchungen bei Kleinkindern durchführen dürfen
Gesundheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/HLE) Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lockerung des Arztvorbehalts bei genetischen Untersuchungen von Neugeborenen ist von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung (16/10582) zum Gendiagnostikgesetz (16/10532) abgelehnt worden.
HIB Heute im Bundestag 287/2008 16.10.08

Viele gute Ansätze, aber auch gravierende Schwächen
Gendiagnostikgesetz gefährdet Zusammenwirken von Staat und Selbstverwaltung
Berlin. „Das Gendiagnostikgesetz hat viele gute Ansätze, aber auch einige gravierende Schwächen.“ Zu diesem Urteil kommt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe bei der Analyse des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der heute in erster Lesung im Bundestag beraten wird.
PRESSEMITTEILUNG Bundesärztekammer 16.10.08

Bundesärztekammer kritisiert Gendiagnostikgesetz
Berlin – „Viele gute Ansätze, aber auch einige gravierende Schwächen“ attestiert die Bundesärztekammer (BÄK) dem Gendiagnostikgesetz. Es wird heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 16.10.08

Genetische Untersuchungen nur mit Einwilligung
Gesundheit/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HLE) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Bereich genetischer Untersuchungen soll gestärkt und gleichzeitig Missbrauch von Untersuchungsergebnissen verhindert werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs über genetische Untersuchungen bei Menschen (16/10532).
HIB Heute im Bundestag 283/2008 15.10.08

Kritik am Gendiagnostikgesetz
Zur Aufrechterhaltung einer bewährten genetischen Untersuchungspraxis hält der Bundesrat Änderungen am geplanten Gendiagnostikgesetz für erforderlich.
PRESSEMITTEILUNG Bundesrat 10.10.08

Bundesrat verlangt Änderungen beim Gendiagnostikgesetz
Berlin – Der Bundesrat hat das geplante Gendiagnostikgesetz der Bundesregierung begrüßt, hält aber Änderungen am Entwurf für erforderlich.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 10.10.08

Gendiagnostikgesetz: Streit um Gentestverbot
Richter-Kuhlmann, Eva
Sollte Pränataldiagnostik bei sich spät manifestierenden Erkrankungen gesetzlich verboten werden? Jürgen Rüttgers Vorstoß hat eine Diskussion unter Humanmedizinern entfacht.
Deutsches Ärzteblatt 2008; 105(41) 10.10.08

Bundesrat: Gendiagnostik-Gesetz muss Forschung regeln
Die Länderkammer hat die Bundesregierung zu Änderungen am Gesetzentwurf zur Gendiagnostik aufgefordert.
Von Petra Spielberg und Bülent Erdogan
Ärzte Zeitung, 09.10.08

Regierungsentwurf zu Gentests stößt im Bundestag auf Widerspruch
Berlin - Der Entwurf der Bundesregierung zum Gendiagnostikgesetz stößt im Bundestag auf Widerspruch.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 04.10.08

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